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Es geht um einen wichtigen Schutz für die ParzellenpächterInnen!
Die Mitgliedsvereine haben ihren ParzellenpächterInnen die neue Gartenordnung bekanntgegeben - und um Rückgabe eines Antwortformulars gebeten. Darin wird der Erhalt der neuen Gartenordnung bestätigt. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei insgesamt 13 verschärfenden Änderungen im Vergleich zur alten Gartenordnung einen Antrag auf Bestandsschutz zu stellen.
"Bestandsschutz" bedeutet: Die entsprechenden Bauten, Anpflanzungen und Gegebenheiten in der Parzelle dürfen bleiben, und sie müssen erst nach der Gardten-Rückgabe vom Nachpächter entfernt werden.
Die Jahreshauptversammlung des Stadtverbands am 17. Mai 2025 hat die vollständige Neufassung der Gartenordnung beschlossen.
Ein Arbeitskreis hatte einen Entwurf für die Neufassung erarbeitet. Dieser wurde vom erweiterten Vorstand gebilligt und zur weiteren Diskussion an die Mitgliedsvereine verschickt. Die Jahreshauptversammlung diskutierte 14 Änderungsanträge, von denen 8 angenommen wurden.
Viele nicht mehr zeitgemäß erscheinende Einschränkungen wurden abgemildert.
Präzisierungen bisher ungenauer oder sogar fehlender Regelungen ergeben aber auch einige Verschärfungen.
Die neue Gartenordnung soll auch ein grundlegendes "Nachschlage-Werk" sein, in dem alles zu finden ist, was im Kleingarten bedeutsam ist. Deshalb werden auch Regelungen aus Gesetzen zitiert (z.B. Naturschutzgesetz, Wassergesetz), die bisher dort gesondert nachgelesen werden mussten.
Eine Übersichtsliste stellt die Veränderungen im Vergleich zur alten Gartenordnung dar.
Der Arbeitskreis Satzung hat einen Entwurf einer Mustersatzung für die Mitgliedsvereine erarbeitet. Wichtige Änderungen in der Rechtslage und vereinsrechtliche Empfehlungen wurden berücksichtigt. Es wurden auch viele Optionen zur pragmatischen Flexibilisierung der Vereinsarbeit aufgenommen.
Der erweiterte Vorstand hat diesen Entwurf Entwurf angenommen und empfiehlt den Mitgliedsvereinen dringend, auf ihren Mitgliederversammlungen diesen Entwurf als Neufassung der eigenen Satzung zu übernehmen.
Die Jahreshauptversammlung des Stadtverbands am 17.05.2025 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
Die neue Satzung des Stadtverbands ist weitgehend identisch mit dem Entwurf einer Mustersatzung für die Mitgliedsvereine.
Wichtigste Veränderung ist die Verkleinerung der Organe des Stadtverbands:
Der erweiterte Vorstand wurde von 26 auf 17 Sitze verkleinert , und die Jahreshauptversammlung von 85 auf 46 Sitze.
Der Stadtverband sucht für den Aufbau einer zusätzlichen 3er-Gruppe für die Wert-Ermittlungen InteressentInnen für diese wichtige Aufgabe in unseren Kleingartenvereinen.
Wie werden Wert-ErmittlerInnen ausgebildet?
Die Schulung erfolgt in Lehrgängen des Landesverbandes an 2 Wochenenden, also 4 Tagen.
Der Schulungsort ist immer in Rheinland-Pfalz – wo genau wird festgelegt, wenn die TeilnehmerInnen feststehen, damit möglichst geringe Fahrtstrecken entstehen.
Die nächsten Lehrgänge finden im Herbst 2025 statt.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Fahrtkosten werden erstattet.
Es ist eine fundamental wichtige Ehren-Aufgabe in unseren Vereinen, denn:
Ohne das Wert-Ermittlungsverfahren kann es keinen Pächterwechsel geben.
Ohne Pächterwechsel sterben unsere Kleingartenvereine allmählich aus….
Der Landesverband der Kleingärtner Rheinland-Pfalz hat die Verträge mit der Baloise-Versicherung für die beiden Gruppenversicherungen für die Feuer-Einbruch-Diebstahl-Versicherung (FED) und die Unfallversicherung zum 31.12.2024 gekündigt.
Gleichzeitig wurden neue Verträge mit der Janitos Versicherung AG ab dem 01.01.2025 abgeschlossen.
Die Schadenbearbeitung für Neuschäden ab dem 01.01.2025 wird vom Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice GmbH (LKV) in Köln
durchgeführt.
An den Versicherungsbedingungen und den Beiträgen ändert sich nichts!
Nähere Informationen und Formulare siehe unter
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